Bei der Verhaltenstherapie handelt es sich um eines der drei sogenannten „Richtlinienverfahren“, also der Therapieformen, die bei der entsprechenden Qualifikation und Zulassung des Therapeuten von den Krankenkassen bezahlt werden. (Die beiden anderen Verfahren sind die „tiefenpsychologisch fundierte Therapie“ und die „Psychoanalyse“)
Die Arbeit in einer Verhaltenstherapie basiert auf folgenden Grundannahmen:Jedes Verhalten, jedes Erleben, Wahrnehmung, aber auch –rationale und emotionale- Bewertungen haben Sie sich im Laufe Ihres Lebens, durch Erfahrungen, angeeignet. Dies gilt für die Lebensstrategien, die „gut funktionieren“ – aber auch für das „problematische Verhalten“.
Verhaltensmuster und Reaktionsweisen, die sich bestimmten Lebensphasen oder kritischen Situationen als durchaus hilfreich und nützlich erwiesen haben, können sich so zu Gewohnheiten oder Einstellungen verfestigen. Unter veränderten Lebensumständen kann das vorher Hilfreiche nun zum Hindernis für eine gesunde und glückliche Weiterentwicklung werden.
Die als „problemstabilisierend“ erkannten Denk- und Handlungsmuster können mit therapeutischer Unterstützung nun durch neue Lernerfahrungen schrittweise durch aktuell „bessere“, zielführende Verhaltensweisen ersetzt werden – alte Muster sozusagen „verlernt“ und neue „gelernt“ werden. Selbstverständlich hat auch die Arbeit in einer Verhaltenstherapie nicht ausschließlich mit Analyse und Veränderung des Verhaltens zu tun. Gefühle und das Denken, die Kognitionen, aber auch die Phantasie und das Unbewusste sind wichtige Elemente, die in der Verhaltenstherapie ihren Platz haben.
Da meine Praxis über eine Kassenzulassung verfügt, werden die Kosten für eine Psychotherapie von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Voraussetzung für die Kostenübernahne ist allerdings die Diagnose einer psychischen Störung. Nach telefonischer Vereinbarung eines Erstgesprächs können Sie mich direkt aufsuchen.
Eine Überweisung ist nicht mehr zwingend erforderlich.
Zusätzlich verfüge ich als psychologische Psychotherapeutin auch die Voraussetzung zur Abrechnung mit den privaten Kassen.
Hinsichtlich des Stundenkontingents und anderer Rahmenbedingungen gibt es allerdings Unterschiede zwischen den privaten Kassen. Es kann hilfreich sein, sich vorab bei ihrer Kasse zu informieren. Voraussetzung für die Kostenübernahne ist auch hier die Diagnose einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung. Nach telefonischer Vereinbarung eines Erstgesprächs können Sie mich direkt aufsuchen. Eine Überweisung ist nicht mehr zwingend erforderlich.
Sie haben auch die Möglichkeit eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. Hier liegt der aktuelle Stundensatz bei 100 €.
Diplom-Psychologen haben Psychologie studiert. Das Studium beschäftigt sich intensiv mit Persönlichkeit, Motivation, und den Zusammenhängen von Denken, Fühlen und Handeln. Psychiater haben Medizin studiert und sich auf die medizinische Behandlung psychischer Störungen spezialisiert. Sie haben die Möglichkeit, Medikamente zu verschreiben und führen beratende Gespräche dazu. Beide, also Psychologen und Ärzte, können sich nach dem Studium zum Psychotherapeuten weiterbilden. Nach Beendigung der Weiterbildung erhalten Psychologen den Titel Psychologischer Psychotherapeut" und Ärzte den Titel "Ärztlicher Psychotherapeut".